Konzerte unserer Mitgliedsorchester
Dezember 2023
Vorschau 2023
Konzertanmeldung für die GEMA
Der BDZ hat mit der GEMA einen Rahmenvertrag abgeschlossen.
Über diesen Vertrag werden alle Konzerte
GEMA-mäßig abgedeckt, die der Verein selbst
veranstaltet. Der BDZ führt hierzu aus den
BDZ-Mitgliedsbeiträgen
einen Pauschalbetrag an die GEMA ab.
Details zur aktuellen Regelung der Meldung finden sich auf der Seite des Bundesverbandes unter BDZ - Der Verband - GEMA
Erforderliche Angaben auf dem Programm sind:
- Name des Veranstalters (keine Gemeinschaftskonzerte);
- Der Hinweis: Mitglied im Bund Deutscher Zupfmusiker e.V. und die
Mitgliedsnummer;
- Ort und Tag der Veranstaltung sowie die Höhe des Eintrittsgeldes.
(Wichtiger Hinweis: Bei Stücken müssen unbedingt der/die Bearbeiter(in) angegeben werden. Auch eventuelle Zugaben sind aufzuführen!)